Allgemeine Geschäftsbedienungen der Vermietung
1.Anerkennung
Der/Die MieterIn erkennt die Bedingungen des Mietvertrags an, die als integraler Bestandteil desselben gelten. Dies umfasst insbesondere die Haftung für Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum, die durch den/die MieterIn verursacht werden, sowie die Gewährleistung einer angemessenen Einweisung in die Handhabung des Mietobjekts.
2.Beginn und Ende des Mietzeitraums
Im Falle einer Verhinderung des Mietantritts oder einer unvorhergesehenen Verlängerung der Mietdauer ist unverzüglich die Vermietfirma zu informieren. Bei verspäteter Rückgabe des Mietobjekts nach Ablauf der vereinbarten Zeit ist der/die MieterIn zur Zahlung für jede angefangene Stunde verpflichtet. Bei Stornierung einer vereinbarten Miete innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn schuldet der/die MieterIn der Vermietfirma den vollen Mietbetrag.
Vor Mietbeginn überprüft der/die MieterIn, ob alle erforderlichen Schiffsdokumente sowie das vorgeschriebene Rettungsmaterial und Feuerlöschgerät an Bord sind.
3.Berechtigung zur Nutzung des Mietobjekts
Zur Nutzung des Mietbootes ist berechtigt, wer als MieterIn im Besitz eines für die entsprechende Kategorie gültigen Führerausweises ist, das 25. Altersjahr erreicht hat und Kenntnisse über die geltenden Vorschriften in der Schweiz besitzt. Ebenso berechtigt sind ausdrücklich und unter der Verantwortung des/der MieterIn autorisierte Drittpersonen, die die gleichen Anforderungen erfüllen. Lernfahrten mit dem Mietboot sind nicht gestattet. Der/die MieterIn trägt die volle Verantwortung für etwaige Übertretungen oder die Missachtung von Vorschriften.
Der/Die MieterIn fungiert als Schiffsführer und ist dafür verantwortlich, dass die Gesetze eingehalten werden, insbesondere:
- die Einhaltung der maximalen Beladung (max. 6 Personen) gemäß Eintrag im Schiffsausweis,
- die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Uferzonen sowie des Seebeckens der Stadt Zürich,
- die Vorschriften bezüglich des Befahrens der Uferzonen (siehe App "auf Kurs"),
- die Einhaltung aller geltenden Fahrregeln gemäß Schifffahrtsrecht.
4.Zustand des Mietbootes
Das Mietboot wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben; Treibstoff, Kühlwasser und Motorenöl werden täglich überprüft und bei Bedarf nachgefüllt. Der/die MieterIn verpflichtet sich, das Mietboot ordnungsgemäß zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben. Sollten umfangreiche Reinigungsarbeiten erforderlich sein, werden diese von der Bootsvermietung Boatpoint durchgeführt und mit CHF 80.-/h in Rechnung gestellt.
5.Pflichten im Falle eines Unfalls
Im Falle eines Unfalls ist der/die MieterIn verpflichtet, die Vermietfirma unverzüglich zu informieren, damit gemeinsam der Schaden und das weitere Vorgehen besprochen werden können. Bei erheblichem Sach- oder Personenschaden muss sofort die Seepolizei hinzugezogen werden. Außerdem ist eine Unfallskizze anzufertigen und die Namen und Adressen der beteiligten Personen sowie Zeugen festzuhalten. Mündliche oder schriftliche Zusagen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind untersagt.
6.Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Im Schadensfall trägt der/die MieterIn einen Selbstbehalt von CHF 500.-. Sollten die Reparaturkosten niedriger ausfallen, wird der Restbetrag nach der Reparatur an den Mieter zurückgezahlt. Der/die MieterIn haftet persönlich für alle Schäden, die nicht durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgedeckt sind (z. B. grobe Fahrlässigkeit, beschädigte Polster, defekte Ausrüstung, defekter Propeller, Schäden durch den Anker, verlorene Gegenstände usw.). Die Vermietfirma übernimmt keine Verantwortung und Kosten für Personenschäden. Der/Die MieterIn und weitere Gäste der Mietboote sind für eine angemessene Unfall- / Personenschutzversicherung selbst verantwortlich.
7.Haftungsausschluss der Vermietfirma
Die Vermietfirma haftet nicht für Schäden, die dem/der MieterIn dadurch entstehen könnten, dass am Mietobjekt ein Defekt auftritt, der die Weiterfahrt verhindert, zu Zeitverlust oder anderen Folgeschäden führt.
8.Reparaturen
Der/Die MieterIn ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietbeginn zu inspizieren. Wird keine Beanstandung erhoben, gilt das Mietobjekt bei Übergabe als in Ordnung. Für während der Mietdauer entstandene Schäden haftet der/die MieterIn gemäß den Bestimmungen in Punkt 6 und 7. Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Vermietfirma benannte Werkstatt durchzuführen. Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt dürfen ohne Zustimmung der Vermietfirma nicht vorgenommen werden.
9.Vertragserfüllung
Sollte das Mietboot zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn nicht fahrbereit sein, behält sich die Vermietfirma das Recht vor, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den/die MieterIn kann die Vermietfirma den entstandenen Schaden mit der hinterlegten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
10.Ergänzende Bestimmungen
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Obligationenrecht.
11.Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Vermietfirma Gerichtsstand. Der/Die Mieter
Allgemeine Geschäftsbedienungen der Folierungen
1. Vertragspartner
1.1 Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Firma Boatpoint und die Kundin/der Kunde.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen, die Boat Point für die Kundin/den Kunden erbringt, erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Vertragsabschluss
2.1 Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefon oder postalisch gibt die Kundin/der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Boatpoint ist nicht verpflichtet, das Angebot der Kundin/des Kunden anzunehmen.
2.2 Die Bestellbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer Email an den Kunden.
3. Preise
3.1 Alle genannten Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
3.2 Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet.
4. Daten
4.1 Die Daten werden ohne Aufforderung des Bestellers von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.
5. Geistiges Eigentum
5.1 Alle von Boatpoint geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Boatpoint. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens Boatpoint. Ohne schriftliches Einverständnis von Boatpoint ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern, weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.
5.2 Ohne weitere Vereinbarung bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Boatpoint darf die geschaffenen Werke als Referenzen und medienübergreifend dokumentieren und abbilden.
5.3 Von dem Kunden angelieferte Daten und Dokument, welche Boatpoint zur Weiterbearbeitung dienen, geht Boatpoint davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen erfolgen ausschliesslich gegen Vorrauszahlung oder Rechnung. Die Rechnung ist bei Erhalt innert 20 Tagen zu begleichen.
7. Lieferbedingungen
7.1 Die Lieferung erfolgt per Post oder via Kurier an die von der Kundin/vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die bei Vertragsabschluss angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben ebenfalls vorbehalten.
8. Transportschäden
8.1 Werden postalisch versandte Produkte mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, ist die Kundin/der Kunde gebeten, diese sofort zu reklamieren und mit Boatpoint Kontakt aufzunehmen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Boatpoint.
10. Datenschutz
10.1 Die E-Mail-Adresse der Kundin/des Kunden wird nur für betriebsinterne Abläufe, Bestellungsabwicklung und die Kommunikation mit dem Kunden verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
11. Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lachen SZ. Es gilt Schweizer Recht. Sollten Teile dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Boatpoint wird bestrebt sein, allfällige Differenzen mit Kunden gütlich zu lösen.